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Einleitung zu: Criminal Compliance

In der wirtschaftlichen Praxis wird das strafrechtliche Gefährdungspotential unzureichender Compliance in mittelständischen wie in großen Unternehmen noch immer kaum wahrgenommen. Die Mehrzahl derjenigen, die durchaus Anlass zur Sorge hätten, ins Visier der Strafverfolgungsorgane zu geraten - besonders die mittelständischen Unternehmen -, tut nichts. Wer sicherstellen will, dass Unternehmensentscheidungen in nicht strafrechtlich relevanter Weise getroffen werden, hat strafrechtliche Verantwortlichkeit zu antizipieren. Die zentralen Fragen dieses Seminars: Was ist und wo beginnt „Korruption“? Wann ist Sponsoring strafbar? Was sind „schwarze Kassen“ und warum sollte man die Finger von ihnen lassen? In welchen Fällen ist eine strafbefreiende Selbstanzeige sinnvoll und bis zu welchem Zeitpunkt kann sie vorgenommen werden?
Zeiten und Orte (Änderungen möglich):
 
Tagesseminar
Essen
06.06.2012 von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Hamburg
24.09.2012 von 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr
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Voraussetzungen: Für dieses Seminar werden keine speziellen Voraussetzungen benötigt.

Dauer: 1 Tag

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Kosten: 495 Euro für Externe, 250 Euro für Mitgliedsunternehmen des EUV und 195 Euro als ermäßigte Teilnehmergebühr für alle ehemals oder gegenwärtig eingeschriebene Teilnehmer eines Institutes der BCW-Gruppe.

Förderung: Bildungsscheck und Bildungsprämie

Referent:

Prof. Dr. Andreas Teufer

ist Rechtsanwalt und Certified Fraud Manager in der Kanzlei ks rechtsanwälte steuerberater + notar. Seit 1997 lehrt er u. a. an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in den Fachbereichen Wirtschaftsstrafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftskriminalität. 2002 wurde er als Professor für Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftskriminalität berufen. Darüber hinaus kümmert er sich als Referendarausbilder am Landgericht Essen um den juristischen Nachwuchs. Er ist Mitglied in der Strafverteidigervereinigung NRW e. V., bei Transparency International und sitzt in verschiedenen Prüfungsausschüssen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf sowie der IHK Essen.

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Auszug aus den Inhalten: (Änderungen vorbehalten)

  • Begriff der Criminal Compliance
  • Folgen der Non-Compliance
- Unternehmensrisiken
- Persönliche Risiken
- § 130 OWiG als zentrale strafrechtliche  Compliance-Norm
- Aufsichtspflichtverletzungen
- Pflichten, die speziell den Unternehmensinhaber betreffen
  • Strafrechtliche Anforderungen an ein betriebsinternes Risikomanagement
  • Die Reduzierung der Strafbarkeitsrisiken durch Compliance-Maßnahmen

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